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Die Bürgerstiftung Dormagen sucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Jeder kann mitwirken. Sie können Zeit, Geld oder gute Ideen für die Zukunft unserer Stadt stiften.

 

Sie werden Zustifter

Sie können sich als Zustifter in unsere Stiftung einbringen. Ihre Zustiftung erhöht dauerhaft das Stiftungskapital, sie wird nicht „verbraucht“, die Stiftung arbeitet mit den Erlösen des Kapitals. Ab 5000 Euro Zustiftung erhalten Sie ein Stimmrecht in der Bürgerstiftung. Wenn Sie Zustifter werden möchten kontaktieren Sie uns bitte:

info@buergerstiftung-dormagen.de

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Sie spenden Geld

Sie spenden der Stiftung Geld in beliebiger Höhe, als Spende für ein bestimmtes Projekt oder zur Unterstützung der laufenden Stiftungsarbeit.

 

Unser Spendenkonto lautet:
Bürgerstiftung Dormagen
Konto:  93333441
BLZ:    30550000
Sparkasse Neuss

 

Spenden Kinder: Startklar-Projekt

Spenden für das Projekt "Startklar" bitte mit dem Zusatz "Spende Startklar" im Verwendungszweck ausweisen. Bitte vermerken Sie gegebenenfalls im Verwendungszweck "Spendenquittung: Ja".

 

Spenden Senioren: Demenz-Projekt

Spenden für unser Seniorenprojekt bitte mit dem Zusatz "Senioren/Demenz" versehen. Gegebenenfalls hinzufügen "Spendenquittung: ja".

 

Zeit oder Ideen stiften

Sie haben besondere Fähigkeiten und Kenntnisse? Sie möchten nach ihren Berufsleben weiterhin aktiv bleiben? Die Bürgerstiftung Dormagen sucht Menschen, die sich ehrenamtlich für die Stiftungsziele engagieren. Wenn Sie Spaß daran haben, neue Projekte zu entwickeln und zu betreuen sind Sie bei uns willkommen. Sie können dabei auch für eine ganz begrenzte Zeit helfen. Sprechen Sie uns an:

info@buergerstiftung-dormagen.de

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Steuerliche Erleichterungen für Stiftungen ab 1.1.2007

Die Bürgerstiftung Dormagen ist vom Finanzamt Neuss als gemeinnützig anerkannt und kann abzugfähige Zuwendungsbescheinigungen ausstellen. Das Steuerrecht unterstützt Stifter mit hoher Abzugsfähigkeit vom zu versteuernden Einkommen.

 

Durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ können Zuwendungen an Stiftungen bis zur Höhe von 1 Million Euro, verteilt auf bis zu zehn Jahre und zusätzlich zum Spendenabzug als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag des Spendenabzugs wurde dabei auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht. Spenden und Zustiftungen bis zu 200 Euro sind ohne Zuwendungsbestätigung abzugsfähig.