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Die Bürgerstiftung Dormagen
sucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu
übernehmen. Jeder kann mitwirken. Sie können Zeit, Geld
oder gute Ideen für die Zukunft unserer Stadt stiften.
Sie werden Zustifter
Sie können sich als
Zustifter in unsere Stiftung einbringen. Ihre Zustiftung
erhöht dauerhaft das Stiftungskapital, sie wird nicht
„verbraucht“, die Stiftung arbeitet mit den Erlösen des
Kapitals. Ab 5000 Euro Zustiftung erhalten Sie ein
Stimmrecht in der Bürgerstiftung. Wenn Sie Zustifter
werden möchten kontaktieren Sie uns bitte:
info@buergerstiftung-dormagen.de
Diese E-Mail-Adresse ist
gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript
aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Sie spenden Geld
Sie spenden der Stiftung
Geld in beliebiger Höhe, als Spende für ein bestimmtes
Projekt oder zur Unterstützung der laufenden
Stiftungsarbeit.
Unser Spendenkonto lautet:
Bürgerstiftung Dormagen
Konto: 93333441
BLZ: 30550000
Sparkasse Neuss
Spenden Kinder:
Startklar-Projekt
Spenden für das Projekt
"Startklar" bitte mit dem Zusatz "Spende Startklar" im
Verwendungszweck ausweisen. Bitte vermerken Sie
gegebenenfalls im Verwendungszweck "Spendenquittung:
Ja".
Spenden Senioren:
Demenz-Projekt
Spenden für unser
Seniorenprojekt bitte mit dem Zusatz "Senioren/Demenz"
versehen. Gegebenenfalls hinzufügen "Spendenquittung:
ja".
Zeit oder Ideen stiften
Sie haben besondere
Fähigkeiten und Kenntnisse? Sie möchten nach ihren
Berufsleben weiterhin aktiv bleiben? Die Bürgerstiftung
Dormagen sucht Menschen, die sich ehrenamtlich für die
Stiftungsziele engagieren. Wenn Sie Spaß daran haben,
neue Projekte zu entwickeln und zu betreuen sind Sie bei
uns willkommen. Sie können dabei auch für eine ganz
begrenzte Zeit helfen. Sprechen Sie uns an:
info@buergerstiftung-dormagen.de
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JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Steuerliche
Erleichterungen für Stiftungen ab 1.1.2007
Die Bürgerstiftung Dormagen
ist vom Finanzamt Neuss als gemeinnützig anerkannt und
kann abzugfähige Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Das Steuerrecht unterstützt Stifter mit hoher
Abzugsfähigkeit vom zu versteuernden Einkommen.
Durch das „Gesetz zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“
können Zuwendungen an Stiftungen bis zur Höhe von 1
Million Euro, verteilt auf bis zu zehn Jahre und
zusätzlich zum Spendenabzug als Sonderausgaben geltend
gemacht werden. Der Höchstbetrag des Spendenabzugs wurde
dabei auf 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte
erhöht. Spenden und Zustiftungen bis zu 200 Euro sind
ohne Zuwendungsbestätigung abzugsfähig. |